Rechtsfrage zum Thema "Platzverweis"

Weihnachten
  • Hallo Community,


    ich hoffe, dass wir rechtsexperten unter uns haben, die mir eventuell weiterhelfen können.


    Es geht darum, dass wir uns freitags / samstags gerne in Dortmund am Stadring auf einem Parkplatz treffen, jedeoch jedes mal einen Platzverweis von der Polizei bekommen.
    Kurz zur Beschreibung der Situation:
    Der Parkplatz fasst ca. 200 Autos, ist auch meist voll. Es gibt die Leute, die auf dem Parkplatz stehen und dort quatschen und es gibt eben auch die, die meinen, dass sie auf dem Stadtring Rennen fahren müssten.
    Von diesen Leuten distanzieren wir uns jedoch. Die stehen weder bei uns auf dem Parkplatz, noch stehen die sonstwo. Die meisten fahren dort einfach 2, 3 Stunden lang im Kreis...
    Der längliche Parkplatz verläuft parallel zum Ring, hat eine Ein- und eine Ausfahrt, welche beide mit Pöllern verschlossen werden können.
    Jeden Abend kommt nach 2, 3 Stunden die Polizei und erteilt uns einen Platzverweis. Teilweise werden auch die Kennzeichen aufgeschrieben und / oder Fotos von jedem Fahrzeug gemacht.
    Wir haben mehrmals versucht, den Beamten zu erklären, dass wir dort nur friedlich stehen und die anderen die bösen sind, aber sie kommen immer wieder mit neuen Ausreden.
    An einem Tag wird uns gesagt, dass ein Parkplatz kein Aufenthaltsort sei, am nächsten Tag wollen sich die Anwohner (die Luftlinie 1km weit weg wohnen) über Ruhestörung von uns beklagt haben, obwohl weder jemand Musik an hat noch irgendwer mit dem Gas spielt oder sonstwas. Der Verkehr auf dem Stadtring ist um einiges lauter!


    Gegen die Raser auf dem Ring, die gemütlich ihre Rennen fahren wurde noch NIE etwas unternommen.
    Nachdem ich vorhin den Grund hinterfragt habe kam nur ein trockenes "Wir fangen immer bei der Basis an.". Welche Basis? Wird danach weitergemacht? Zum Beispiel bei den ganzen Rasern? Nein!


    Ich habe nun gehört, dass man beantragen kann, eine schriftliche Begründung nachgereicht zu bekommen und den Platzverweis sogar verweigern kann.
    Ein Kumpel von mir, welcher selbst bei der Polizei ist sagte mir, dass der Platzverweis NICHT rechtens sei, man sich aber dennoch daran halten sollte weil die Polizei sich sonstwas aus dem Ar*** saugen kann und man am Ende selbst doof dasteht.
    Ein anderes mal wollten wir die Autos stehen lassen und in die Stadt gehen. Selbst DAS wurde uns untersagt, die Autos mussten weg. "Wer hier in 10 Minuten nicht weg ist bekommt ne Anzeige!"


    An einem Tag waren wir kurz zu dritt was zu Essen holen. Mein Wagen und der eines Kumpels standen noch auf dem (öffentlichen) Parkplatz. Als wir wiederkamen war alles leer und an Ein- und Ausfahrt standen die Pöller, sodass wir uns über den Gehweg rausquetschen mussten. Das klappte bei Punto und Golf noch ganz gut, aber was größeres hätte man nicht dort wegbekommen. Öffnungszeiten hat der Parkplatz auch nicht.


    Kennt sich jemand von euch mit dem Thema aus und kann mir sagen, ob man dagegen was unternehmen kann?

    Ein Auto, welches in der Garage steht ist sicher. Aber dafür wurde es nicht gebaut.
    *Seat Leon 5F* :love:

  • Ich hab zwar keine Ahnung, aber ich würde sagen, wenn das ein Privatparkplatz ist, etwa von einem Supermarkt, dann kann der Besitzer natürlich jederzeit die Räumung des Platzes ausrufen. Falls es ein öffentlicher Parkplatz ist, würde ich es auf die Anzeige ankommen lassen, denn die muß ja wohl begründet und im Zweifelsfall, also falls Du Dein Rechtsmittel einlegst vor Gericht bewiesen werden. Ich persönlich würde aber da, wo nicht weit Unholde ihr Unwesen treiben, schon von mir aus gar nicht parken mögen.

  • Ganz einfach :


    Der Platzverweis (auch: Platzverweisung) im deutschen Recht stellt eine polizeirechtliche Maßnahme dar, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder öffentliche Ordnung abzuwehren. Sie dient somit der Gefahrenabwehr.


    Durch diesen mündlichen oder schriftlichen Verwaltungsakt wird der betroffenen Person geboten, einen Standort unverzüglich zu verlassen . Bei Zuwiderhandlung kann die Person auch in Polizeigewahrsam genommen werden . Ein Platzverweis ist grundsätzlich auf maximal 24 Stunden begrenzt, die Rechtslage scheint jedoch nicht eindeutig zu sein .


    Der Beamte muss sich schon klar äußern mit welcher Begründung er den Verweis ausspricht .
    Besteht kein Zusammenhang mit einer Belästigung oder einer Straftat so ist das eine unverhältnismäßige Willkür des Beamten . Er darf nicht einfach was anordnen , das ist ein Rechtsstaat !


    Der Text im Gesetz lautet wie folgt :


    Für einen Platzverweis ist notwendig, daß (1. Alternative) eine Gefahr vorliegt, die meist durch das Verhalten der Person erzeugt wird, § 29 I Satz 1; oder (2. Alt.) eine Behinderung der Tätigkeit der Polizei, Feuerwehr oder von Rettungsdiensten besteht, § 29 I Satz 2.


    Es muß eine Sachlage gegeben sein, in der konkret nach Zeit, Ort und Umständen objektiv in überschaubarer Zukunft ein Schaden an einem Sicherheits- oder Ordnungsgut zu erwarten ist, falls der Geschehensablauf nicht (von der Polizei o.a.) unterbrochen wird.
    Dieser Gefahrenbegriff umfasst aber auch die bereits eingetretene Störung der öffentlichen Sicherheit/Ordnung, d.h. eine bereits verwirklichte Gefahr.


    Man kann bei solchen Handlungen auch gerne mal nach dem Namen , der Dienstnummer und dem Dienstausweis fragen . Diese muss der Beamte rausgeben .


    Fakt ist , jeder hat das Recht sich zu versammeln . Wo das geschieht ist vor dem Gesetz nicht geregelt , darf also auch an öffentlichen Plätzen sein . Solange der Platzinhaber nicht von seinem Hausrecht gebrauch macht hat die Polizei wenig handhabe das zu verbieten es sei denn Ihr würdet jemanden stören , jemanden belästigen oder es wäre Gefahr im Verzug .


    „Wir fangen immer an der Basis an !“ ist eine Aussage aber keine Begründung !


    Wenn Euch die Rennleitung da weg haben will muss das schon eindeutig begründet werden . Die Befindlichkeiten einzelner Beamten gehören definitiv nicht dazu !


    Ich bin der Meister Fröhlich und wenn was quietscht dann öl ich :D ... und hab ich es mal eilich , dann feil ich !

  • Nachtrag …


    Fotos vom Auto machen :


    Seit 1989, der Einführung des Vermummungsverbotes für Versammlungsteilnehmer, ist der Einsatz von Video bei Demonstrationen nach dem Versammlungsgesetz gesetzlich geregelt. Damit Demonstrationsteilnehmer sich nicht durch Vermummung vor einer vermeintlich alles aufzeichnenden Polizei zu schützen brauchen, dürfen Bild- und Tonaufnahmen nur unter strengen Voraussetzungen erhoben und weiterverarbeitet werden (§§ 12a, 19a Versammlungsgesetz). Es müssen tatsächliche Anhaltspunkte für erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegen. Grundsätzlich müssen Aufnahmen unmittelbar nach Beendigung der Versammlung gelöscht werden, falls keine polizeirelevanten Vorkommnisse aufgezeichnet wurden. Spätestens nach drei Jahren oder nach Abschluss eines Strafverfahrens gegen einen Teilnehmer muss die Polizei die Videos (bzw. Fotos) löschen.


    Es ist also nicht rechtens das der Beamte wegen einer Vermutung Fotos von den Autos macht . Es liegen weder hinweise vor noch gibt es Beweise das Ihr in irgend einer weise einen Ablauf stören würdet oder ihn gestört habt . Weiterhin seit Ihr nicht vermummt .


    Wir sprechen hier von unbegründeter , nicht haltbarer polizeilicher Willkür .


    Namen und Dienstnummer geben lassen und sich beim Leiter des Präsidiums über die Beamten beschweren !


    Ich bin der Meister Fröhlich und wenn was quietscht dann öl ich :D ... und hab ich es mal eilich , dann feil ich !

  • Naja die Fotos sollten wahrscheinlich dazu dienen um zu sehen, ob man später noch dort unterwegs ist und Rennen fährt oder nicht.
    Genau wie die Platzverweise. Gefahrenabwehr stimmt so schon. Die Vermutung sagt ja, dass WIR dort ebenfalls Rennen fahren und / oder uns zu diesem Zweck treffen. Allerdings sollten die langsam mal realisieren, dass es nicht so ist. Sagen wir denen auch jedes Mal, aber ohne Erfolg.

    Ein Auto, welches in der Garage steht ist sicher. Aber dafür wurde es nicht gebaut.
    *Seat Leon 5F* :love:

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