Erfolg im Grundsatzrechtsstreit für den Händlerverband.
Das Landgericht (LG) Frankfurt hat die von Fiat gegenüber einem Händler erklärten Kündigungen aller Verträge für unwirksam erklärt (AZ: 3-08 O 113/14).
Darauf hat der Fiat-Konzern-Händlerverband am Mittwoch in einer Pressemitteilung hingewiesen.
Ein Vorstandsmitglied des Verbands hatte als Grundsatzrechtsstreit gegen die Kündigungen des Alfa-Händlervertrags und der Fiat-, Alfa- und Jeep-Serviceverträge geklagt.
Fiat hatte im Februar 2014 bundesweit alle Händler- und Serviceverträge gekündigt, nachdem diese erst zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten waren.
Ursprünglich hatte der Importeur den Partnern mit diesen Verträgen eine langfristige Planungssicherheit versprochen.
Unter anderem diesen Umstand habe das Gericht nun als maßgeblich dafür angesehen, dass die Kündigung treuwidrig sei, so der Verband.
Zumal auch deshalb, weil Fiat keine hinreichenden Gründe habe vortragen können, dass eine Kündigung nur wenige Wochen nach Einführung der Verträge aufgrund veränderter Umstände notwendig sei.
Bereits im Dezember hatte eine andere Kammer des LG Frankfurt Klauseln aus dem Letter of Intent, den Fiat Deutschland an ausgewählte Fiat-Partner versendet hatte, für unwirksam erklärt,
weil die Händler damit künftig auf jede Überprüfung neuer Verträge verzichten sollten. Daher habe das Urteil hinsichtlich der Kündigungen weitgehende Konsequenzen, so der Verband.
Die Absicht von Fiat, Margen drastisch zu senken und bei Modelländerungen die Margen nach eigenem Ermessen neu festzulegen,
sei genauso in Frage gestellt wie der vom Importeur vorgesehene Vorbehalt der Änderungen der Standards, heißt es in der Mitteilung.
Beide Regelungen machen die neuen Verträge nach Auffassung des Händlerverbands unkalkulierbar.#
Sie würden daher von der großen Mehrheit seiner Mitglieder ohnehin abgelehnt.