Mal zur Auffrischung!

  • Wenn man sieht, wie häufig am Tag das Rotlicht missachtet wird, hier mal zur Auffrischung!


    Was kostet ein Rotlichtverstoß? Darf ich bei Gelb noch Gas geben? Welche Ampel gilt für Radfahrer? Wir beantworten acht Fragen rund um die Ampel.


    1.Welche Strafen drohen bei einem Rotlichtverstoß?
    Wer bei Rot über eine Ampel fährt, muss 90 Euro Geldbuße zahlen und kriegt einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. War die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, sind 200 Euro fällig, es gibt zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Sind andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden, erhöht sich die Geldbuße auf 320 Euro.


    2.Darf ich bei Gelb noch mal Gas geben?
    Nein. Das gelbe Ampellicht signalisiert, dass der Fahrer vor der Kreuzung auf das nächste Lichtzeichen, also das Rotlicht, warten muss (StVO § 37 Abs. 2). Ausnahme: Wer schon unmittelbar vor der Ampel ist und nicht mehr gefahrlos abbremsen kann, darf weiterfahren. Sonst kostet ein Gelblichtverstoß 15 Euro.


    3.Wie lange dauert die Gelbphase einer Ampel?
    Das richtet sich immer nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Auf Straßen mit einem Tempolimit bis 50 km/h sind es drei Sekunden, bei 60 km/h vier Sekunden, und bei einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h ist die Gelbphase fünf Sekunden lang.


    4.Welche Ampel gilt für Radfahrer?
    Sobald Rad- und Fußweg aneinander grenzen, ist die Fußgängerampel entscheidend, wenn es an dieser Stelle keine spezielle für Radfahrer gibt. Diese Regelung besteht allerdings nur noch bis 31.12.2016. Falls danach keine eigenen Lichtzeichen (Radfahrerampeln) angebracht sind, müssen sich Radler an die Ampeln für Autofahrer halten.


    5.Was tun, wenn die Ampel ausgefallen ist?
    Dann müssen Sie sich an die Verkehrsschilder halten, die generell die Vorfahrt an Straßen und Kreuzungen regeln. Sind keine Schilder vorhanden, gilt "rechts vor links". In größeren Kreuzungsbereichen werden auch häufig Polizisten für einen reibungslosen Verkehrsfluss eingesetzt.


    6.Rettungskräfte im Einsatz: Darf ich bei Rot fahren, um Platz zu machen?
    Kommen Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr oder Rettungskräften mit Blaulicht und Martinshorn, müssen andere Verkehrsteilnehmer den Weg frei machen. Wenn nötig, dürfen Autofahrer an einer roten Ampel dann – mit größter Vorsicht – auch die Haltelinie überqueren.


    7.Zusatzschild "Bei Rot hier halten": Was gilt in diesem Fall?
    Mündet direkt vor einer Ampel eine Straße von rechts ein, gibt es oft eine zweite Haltelinie vor der Einmündung mit dem Schild "Bei Rot hier halten". Dieses Gebot gilt auch für Fahrzeuge, die nicht geradeaus über die Ampel fahren, sondern rechts in die Straße davor einbiegen möchten. Wer sich nicht daran hält, haftet bei einem Unfall mit.


    8.Wie werden Rotlichtverstöße festgestellt?
    Durch zweifaches Blitzen. Erstens wird festgehalten, wann die Haltelinie überquert wurde, und zweitens, dass der Fahrer trotz Rot über den Kreuzungsbereich gefahren ist. Polizisten können Rotlichtsündern einen Verstoß auch ohne Fotobeweis zur Last legen. Als Nachweis, dass es länger als eine Sekunde Rot war, genügt das Mitzählen der Sekunden.
    Wichtig: Fahrer, die nur die Haltelinie überfahren haben, aber sofort stehen bleiben oder zurücksetzen, begehen keinen Rotlichtverstoß.

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