Wo überall sich Daten im Auto verstecken, ist für den Laien meist nicht nachvollziehbar.
Jedes moderne Auto sammelt Daten über den Zustand des Fahrzeugs und oft auch über das Fahrverhalten des Fahrers. Doch die meisten Daten sind für den Besitzer oder Fahrer nicht zugänglich.
Oft weiß der Fahrer nicht einmal, welche Informationen überhaupt gespeichert werden. Ihm ist der Zugang verwehrt, die Hersteller hingegen haben vollen Zugriff.
Wir erklären, welche Steuergeräte im Auto Daten registrieren:
1. Schicht: Die dort gespeicherten Daten sind noch mit einfachen Geräten - unabhängig vom Hersteller - auslesbar. Etwa Teile von abgasrelevanten Informationen sind hier abgelegt. Diese, zumeist Fehlerspeicher-Inhalte, kann der Fahrer ohne großen Aufwand einsehen.
2. Schicht: Freie Mehrmarken-Diagnose-Geräte, beispielsweise in freien Werkstätten, können die hier gespeicherten Daten auslesen. Gespeichert werden Informationen zur Wartung oder zu Fehlern. Auf Wunsch kann der Fahrer diese Informationen erhalten.
3. Schicht: An diese Informationen kommen meist nur die Diagnose-Geräte der Hersteller-Werkstätten heran. Geht es um tiefere Infos, etwa rund um die Motorsteuerung oder die Wegfahrsperre, so sind diese hier hinterlegt. Der Code für die Wegfahrsperre ist für die Werkstatt jedoch nicht einsehbar: Die Programmierung übernimmt der Auto-Hersteller meist selbst per Online-Zugriff auf das Werkstatt-Diagnose-Gerät.
4. Schicht: Nur die Entwicklungsabteilung eines Auto-Herstellers hat hier Zugang. Es kann ausgelesen werden, warum ein Airbag ausgelöst wurde oder warum nicht. Technischer Mangel? Unfall? Dabei werden auch Daten zum Fahrverhalten des Fahrers festgehalten. Es wird je nach Modell automatisch registriert, wie oft der Drehzahlbegrenzer tätig werden musste oder der automatische Gurtstraffer in Aktion war. Ein Rückschluss auf das Fahrverhalten ist somit möglich.
5. Schicht: In der tiefsten Ebene kommen die Zulieferer zum Zug. Fakten, die für Regressforderungen des Herstellers oder für die Rekonstruktion eines Unfalls dienen, werden hier ausgelesen. Ist etwa ein Airbag nicht aufgegangen, wird damit die Schuldfrage zwischen Hersteller und Zulieferer geprüft.
(Dies ist ein Erklärungsmodell. Je nach Hersteller können die Art der Datenspeicherung und der Speicherumfang kleine Unterschiede aufweisen.)
Das sagt der ADAC
Nach Ansicht des ADAC ist dieser einseitige Zugang nicht hinnehmbar. Wir vertreten die Meinung, dass Daten, die sich auf eine Person beziehen, nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung von Dritten ausgelesen und genutzt werden dürfen.
Wir fordern in Anbetracht der umfangreichen Speicherdaten, dass die Automobilhersteller verpflichtet werden, für jedes Modell alle erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten aufzulisten - etwa in einer Art "Auto-Daten-Liste" für jedes Modell im Internet.
Der Verbraucher muss diese Daten mit vertretbarem Aufwand einsehen oder auch diese Speicherung selbst unkompliziert unterbinden können, wo sie nicht zwingend für den Betrieb erforderlich ist. Zudem sollte die Liste von neutraler Stelle auf den Datenschutz hin geprüft und die Auto-Hersteller sollten zu einer zeitgemäßen Datensicherheit verpflichtet werden.