Seit Januar 2008 sind die ersten Umweltzonen in Berlin, Hannover und Köln eingerichtet worden und weitere werden dieses Jahr noch folgen. Die Einrichtung der Umweltzonen beruht auf dem Problem der Städte und Gemeinden, die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Luftqualität einzuhalten und der Verpflichtung, die Luftqualität zu verbessern. Dies geschieht durch Luftreinhalte- und Aktionspläne zur Senkung der Immissionen.
Die Ausweisung von Umweltzonen liegt im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. In den ausgewiesenen Umweltzonen darf nur der mit seinem Kraftfahrzeug am Verkehr teilnehmen, der eine Ausnahmegenehmigung für sein Kraftfahrzeug hat. Diese Ausnahmegenehmigung ist in der am 10. Oktober 2006 verkündeten und am 01. März 2007 in Kraft getretenen 35. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (35. BImSchV) geregelt.
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