Beiträge von Hajö

    Hallo Leute,


    wir haben einen neunen Werbe- und Tuning-Partner on Board!


    hypercolor.de


    Natürlich könnt Ihr auch wieder von dieser Kooperation profitieren, nähere Infos hierzu finden registrierte User im Bereich "Community/Vergünstigungen"! ;)


    Wir freuen uns sehr und möchten hypercolor.de nun als Werbe- und Tuning-Partner recht herzlich begrüßen !


    Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.


    Euer

    Informationen zu Umweltzonen

    Seit Januar 2008 sind die ersten Umweltzonen in Berlin, Hannover und Köln eingerichtet worden und weitere werden dieses Jahr noch folgen. Die Einrichtung der Umweltzonen beruht auf dem Problem der Städte und Gemeinden, die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Luftqualität einzuhalten und der Verpflichtung, die Luftqualität zu verbessern. Dies geschieht durch Luftreinhalte- und Aktionspläne zur Senkung der Immissionen.

    Die Ausweisung von Umweltzonen liegt im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. In den ausgewiesenen Umweltzonen darf nur der mit seinem Kraftfahrzeug am Verkehr teilnehmen, der eine Ausnahmegenehmigung für sein Kraftfahrzeug hat. Diese Ausnahmegenehmigung ist in der am 10. Oktober 2006 verkündeten und am 01. März 2007 in Kraft getretenen 35. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (35. BImSchV) geregelt.
    Dazu sind alle Pkw, Nutzfahrzeuge und Busse von Euro 2 bis Euro 4 (PKW) und Euro II bis Euro V (LKW und Busse) entsprechend ihrer immissionsbezogenen Schlüsselnummer einer Schadstoffgruppe zugeordnet (§5 (1), Nr. 1 35. BImSchV).
    Bei Pkw ist die Schlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I: Zeile 14, Nr. 14.1, im Fahrzeugschein/-Brief: Schlüsselnummer zu 1 - die letzten beiden Ziffern, zu finden.

    Kennzeichnung

    Die Schadstoffgruppe 4 wird mit einer grünen, die Schadstoffgruppe 3 mit einer gelben und die Schadstoffgruppe 2 mit einer roten Plakette gekennzeichnet (Anhang 1 zu §2 (1) und §3 (1) 35. BImSchV). Die Schadstoffgruppe 1 erhält keine Plakette.

    PKW und Wohnmobile bis zu 2,8to zulässiges Gesamtgewicht:

    grüne Plakette,
    Schadstoffgruppe 4
    01, 02, 14, 16, 18 bis 70, 71 bis 75*), 77 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70, 73 bis 75
    gelbe Plakette,
    Schadstoffgruppe 3
    30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72
    rote Plakette,
    Schadstoffgruppe 2
    25 bis 29, 35, 41,71
    keine Plakette,
    Schadstoffgruppe 1
    00, 03 bis 13, 15, 17, 88 0 bis 24, 34, 40, 77, 88, 98

    *)Im Falle von Gasfahrzeugen nach Richtlinie 200/55/EG (vormals 88/77/EWG)

    Der Schadstoffgruppe 1 gehören alle Kraftfahrzeuge an, die nicht unter die Schadstoffgruppen 2 – 4 fallen. Das sind Fahrzeuge mit Dieselmotor mit Euro 1 oder schlechter und Fahrzeuge mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator bzw. zum Teil auch mit geregeltem Katalysator der ersten Generation.

    Ausnahmen

    Von dem Verkehrsverbot innerhalb der Umweltzonen sind nur die Kraftfahrzeuge ausgenommen, die mit einer Plakette gem. Anhang 1 gekennzeichnet sind (§2 (1) 35. BImSchV). Die Plakette ist gem. §3 (2), Satz 2 35. BImSchV deutlich an der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.

    Von dem Verbot sind auch dann die im Anhang 3 aufgeführten Fahrzeuge ausgenommen, wenn sie nicht mit einer Plakette gekennzeichnet sind (§2 (3) 35. BImSchV)

    Auszug aus Anhang 3:

    • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
    • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
    • Krankenwagen und Arztwagen mit der Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“
    • Kraftfahrzeuge von Personen bzw. mit denen Personen gefahren bzw. betreut werden, die außerordentlich gehbehindert, hilflos und blind sind (Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis „aG“, „H“ oder „Bl“
    • Fahrzeuge, die Sonderrechte gem. §35 Straßenverkehrsordnung (StVO) in Anspruch nehmen können
    • Oldtimer

    Sonderrechte gem. §35 (1) StVO haben Fahrzeuge der Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zolldienst zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben.
    Gem. §35 (5a) StVO auch die Fahrzeuge von Rettungsdiensten im Rettungseinsatz.

    Ein Oldtimer ist gem. §2, Nr. 22 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Fahrzeug, das u.a. vor mindestens 30 Jahren erstmals für den Verkehr zugelassen wurde. Das Äußere Erkennungszeichen ist das „H“-Kennzeichen (§9 (1) FZV) oder ein rotes „07“-Kennzeichen (§17 FZV).

    Karte der bestehenden bzw. geplanten Umweltzonen: Umweltzonen


    Quellen:
    UBA: http://www.umweltbundesamt.de/umweltzonen/
    ADAC: http://www.adac.de/Verkehr/Verkehrsexperten/Umweltzonen

    Seit Januar 2008 sind die ersten Umweltzonen in Berlin, Hannover und Köln eingerichtet worden und weitere werden dieses Jahr noch folgen. Die Einrichtung der Umweltzonen beruht auf dem Problem der Städte und Gemeinden, die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Luftqualität einzuhalten und der Verpflichtung, die Luftqualität zu verbessern. Dies geschieht durch Luftreinhalte- und Aktionspläne zur Senkung der Immissionen.

    Die Ausweisung von Umweltzonen liegt im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. In den ausgewiesenen Umweltzonen darf nur der mit seinem Kraftfahrzeug am Verkehr teilnehmen, der eine Ausnahmegenehmigung für sein Kraftfahrzeug hat. Diese Ausnahmegenehmigung ist in der am 10. Oktober 2006 verkündeten und am 01. März 2007 in Kraft getretenen 35. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (35. BImSchV) geregelt.

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    Hallo zusammen,


    zum Start unserer Community hatten wir auch netmaster im Team aufgenommen, der "hauptamtlich" Moderator im Grande-Punto.de ist...


    Somit hat sich René (netmaster) nun entschieden, sich bei uns wieder zurück zu ziehen aus dem Team, da es zeitlich doch ziemlich viel ist in mehreren Boards aktiv im Team zu sein... ;)


    netmaster
    Vielen Dank für Deinen Einsatz und die Hilfe im Team!


    Wir bedauern Deine Verabschiedung aus dem Team, aber hoffen natürlich, dass Du auch künftig in Deiner neuen "Position" weiterhin aktiv unsere Gemeinschaft mit gestaltest. ;)


    Euer/Dein

    Fiat Gruppe steigert Absatz im Januar und Februar kumuliert um 44 %
    Nachfrage nach Modellen der Marke Fiat steigt im Februar 2008 um 118 %


    Die Fiat Group Automobiles Germany AG, deutsche Vertriebsgesellschaft der italienischen Automobilmarken Alfa Romeo, Fiat, Lancia und Fiat Professional (Transporter), hat in den ersten beiden Monaten des Geschäftsjahres 2008 mit 14.315 Einheiten ihre Pkw-Zulassungen um rund 44 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum erhöht. Der Gesamtmarkt in Deutschland wuchs im genannten Zeitraum um 17,3 Prozent auf 449.365 Einheiten.


    Unter anderem maßgebend für dieses hervorragende Ergebnis war die Volumenmarke Fiat, die nach einer Steigerung der Zulassungszahlen von 33 Prozent im Januar nun auch im Februar mit einem Absatzplus von 118 Prozent ihre Performance gegenüber dem Vorjahresmonat nochmals erheblich verbessert hat. Kumuliert legte die Marke in den Monaten Januar und Februar 2008 um rund 67 Prozent auf 12.853 Zulassungen zu.

    Der Fiat 500 hat bei der Wahl zum „AUTO 1 von Europa“ einen prestigeträchtigen Klassensieg errungen. Das „Auto des Jahres 2008“ belegte in der Kategorie Klein- und Kompaktfahrzeuge den 1. Platz - vor dem Ford Focus und dem Toyota Auris. Die Auszeichnung für die Top-Platzierung nahm Lorenzo Sistino, Markenchef Fiat, im Rahmen eines Gala-Abends in Genf entgegen.


    An der zum 17. Mal von der AUTO BILD-Gruppe durchgeführten Wahl nahmen rund 40 Millionen Leser aus 26 europäischen Ländern teil. Sie wählten zusammen mit namhaften Motorjournalisten ihre Favoriten aus den Neuerscheinungen des letzten Jahres aus. Neben Landessiegern (der Cinquecento gewann insgesamt in neun Ländern den Landespreis) wurden auch die Favoriten in sechs Klassen bestimmt.


    Die drei besten Modelle jeder Klasse stellten sich dann einer Expertenjury, die dann den jeweiligen Klassensieger ermittelte. Hier konnte der Fiat 500 bei der Jury aus Chefredakteuren, Rennfahrern und Autotechnikern überzeugend punkten und beendete den Wettbewerb als wichtigste Neuerscheinung des Jahres 2007 in der Klasse der Klein- und Kompaktfahrzeuge.

    Eine Generation und ihre Ikonen – fotografiert von Andreas Mühe


    Was macht ein Produkt, einen Gegenstand, ein Kunstwerk einzigartig, begehrenswert, ideell wertvoller als andere? Fakt ist: Nur Weniges avanciert zum Meister werk des Alltäglichen, zum steten Begleiter, zur Weltanschauung, zum Teil des Ichs, zur Stil-Ikone, zum „Everyday Masterpiece“. Sieben Protagonisten unserer Zeit haben sich mit ihrem ganz persönlichen „Everyday Masterpiece“ vom Fotografen Andreas Mühe portraitieren lassen. So entstanden meisterhaft bebilderte Kurzgeschichten, sehr persönlich erzählt von den Protagonisten selbst. Menschen wie Felicitas Woll, Max von Thun, Marc Hosemann, Natalia Avelon, Sibel Kekilli, Moritz von Uslar und Johannes Hübl – allesamt „Role Models“ einer neuen Mobilität, mithin Botschafter eines modernen Lebensstils, einer beruflichen und persönlichen Individualität – wofür auch der neue Fiat 500 steht.


    Veröffentlicht werden diese Statements im Bildband „Everyday Masterpieces“, initiiert von Fiat, dem Erfinder des „500“, einem „Everyday Masterpiece“ des Automobilbaus.


    Das Auto selbst, der Fiat 500, zieht sich in den Kurzgeschichten komplett zurück und gibt so den Raum frei für Bild und Wort der Protagonisten. Ge boren zwischen 1970 und 1980. Fast eine Generation. Vielleicht fahren sie Fiat 500. Die Geschichten - offen. Denn der Mensch und dessen Beziehung zu einem höchst persönlichen Gegenstand stehen im Mittelpunkt der Mühe-Portraits.

    „Rekordfieber bei Fiat“ – unter diesem beziehungsvollen Motto steht in diesem Jahr das traditionelle Frühlingsfest der italienischen Marke, zu dem die Handelspartner von Fiat am Wochenende 8./9. März 2008 in ihre Showrooms einladen. Dort können die Besucher nicht nur die Faszination des neuen Fiat 500 hautnah selbst erleben oder das „Car of the Year 2008“ Probe fahren, sondern auch die übrigen Modelle der am Markt erfolgreichen Produktpalette von Fiat in Augenschein nehmen. Und diese wartet mit einem sehr guten Preis-/Wertverhältnis und hoher Produktqualität auf. Nicht von ungefähr bietet Fiat als erster Hersteller auf dem deutschen Markt eine 5 Jahresgarantie mit einer Laufleistung bis zu 500.000 Kilometer an. Das sollte auch die Kunden überzeugen.


    Ebenso das einzigartige Angebot, mit dem Fiat potentiellen Käufern den Umstieg auf seine neue Fahrzeug-Generation erleichtert. Denn wer sich jetzt für einen neuen Fiat Panda, Grande Punto, Bravo, Croma, Ulysse, Sedici oder Doblò entscheidet, muss ihn erst ab dem Jahre 2010 bezahlen. Es gibt keine Anzahlung, keine Zinsen und keine Raten. Das gilt selbstverständlich auch für die Angebote beim Frühlingsfest. Um die Kauflust dem Motto gemäß anzuheizen erhält jeder Kunde, der an den beiden Aktionstagen einen ab Lager verfügbaren neuen Fiat Grande Punto oder Fiat Bravo kauft, als Dankeschön ein Tankgutschein im Wert von € 500,-. Angesichts der sparsamen Motoren aller Modelle ist er damit viele tausend Kilometer zum Nulltarif unterwegs.