Hallo jester,
ja dies ist eine blöde Geschichte, mein Bedauern erst einmal.
Wegen dem Ersatzfahrzeug, dafür gibt es eigentlich keine rechtliche Handhabung. Nur wenn du einen Unfall hast, dann über die Versicherung des Gegners, wenn du nicht Schuld bist bzw. wenn du einen Schaden hast, über die Mobilität Garantie. Alles andere läuft über Kulanz des Händlers. Bei dir dann eher wohl weniger
Das einzige was du machen kannst, ist dein Händler schriftlich in Verzug zu setzten und ihm eine angemessene Frist einräumst, das er seiner Verpflichtung nach kommt.
Drücke dir die Daumen, das du doch bald deinen kleinen bekommst.
Ciao und LG nima