hab jetzt ein neus Problem..hab von meinem Opa nen neues Auto bekommen..er hat dafür den FIAT genommen und beim Händler stehen lassen..dr Händler hat das Auto als Privatkauf verkauft.
Jetzt ist auf einmal das Zündschloß kaputt und der Händler will den Kaufvertrag rückgängig machen. Angeblich soll ich das Auto shcon kaputt abgegeben haben. Ich hab es jedoch selsbt dahi ngefahren und da war alles ok. Auch bei der Probefahrt mit der Kundin war alles ok. Und da ich die Schlüsselkarte nciht mehr hab, kostet die Reperatur angeblich 2000 Euro und das Auto wäre also Schrottreif.
Darf der Händler, obwohl bei mir alles ok war und das Auto büer meinen Opa verkauft wurde den Kaufvertrag rückgängig machen? Beim Kaufvertrag hat der Händler unterschrieben, damein Opa im Urlaub ist...jedoch war das ein Privatverkauf....und um dem noc heins draufzusetzen, will er 300 Euro für neuen TÜV und neue Bremsschläuche....
kann mir vll jemand helfen? Kostet es wirklich 2000 Euro ohne die Schlüsselkarte? Darf er es überhaupt zurücknehem, obwohl er es nur von nem Privatmann verkaufen sollte und da noch alles ok war? Wenn ich es zurücknehmen muss, hab ich nen Recht darauf es wieder so zubekommen ,wie ich es abgegeben hab? Also mit funktionierendem Zündschloß..
Ich bin im Moment ziemlich sauer wegen dem Kerl..der wollt ihn mir erst shcon für nur 2600 abkaufen, da die Dinger ja nicht mehr wert sind..später stand er dann für 3990 Euro bei ihm...