ich hab mal ne vorfahrtsfrage. also. mein büro liegt in einer einbahnstraße. wenn ich diese lang fahre, endet die in einer normalen hauptstraße. die fahrräder und fußgänger die dort auf dem gehweg laufen laufen einfach an der einmündung der einbahnstraße vorbei. das heißt, wenn ich die einbahnstraße langfahre, bis zum ende dann laufen mir die fußgänger und fahrradfahrer wie selbstverständlich vor das auto. müssen die nicht gucken? ich dachte, nur wenn ich in eine straße abbiege muß ich fußgänger und fahrradfahrer beachten.
vorfahrt
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die gehören zu der straße dazu....
also die haben vorrang
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denk ich mal auch. Nachdem DU aus der seitenstrasse kommst und die anderen Vorfahrt haben musst wohl oder übel auch auf die Fussgänger, Radfahrer acht geben.
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sie befinden sich sozusagen auch auf der vorfahrtsberechtigten straße, also der gehsteig/radweg zählt da dazu von der vorfahrtsregelung her
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