Unterbodenbeleuchtung und TÜV

  • Hab jetzt mir schon einiges durchgelesen und würde jetzt gerne von euch wissen wie es den jetzt mit der Zulassung einer Unterbodenbeleuchtung bzw. Ausstiegsbeleuchtung ist.


    Wie und was ist jetzt genau Zugelassen und was nicht?
    In welchen Farben ist das eigentlich zugelassen?

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  • Soweit ich weis gibt es nur eine einzige legale Einstiegsbeleuchtung und zwar von Foliatec und in weiß. Es kann sein, dass sie mittlerweile auch die Blauen zugelassen bekommen haben, damals gabs die aber nicht mit TÜV-Segen.
    Allerdings sind das keine Röhren sondern Einzelspots.


    Die sonstigen Röhren kriegst du nichtmal als Einstiegsbeleuchtung eingetragen, da diese normalerweise schon vom Autohersteller eingbaut sein muss und eigentlich nicht nachgerüstet werden dürfen/ nachträglich eingetragen werden können. So hab ich das mal erklärt gekriegt. Obs 100% so ist weis ich jetzt auch nicht, aber du wirst keine Röhren kriegen, die dir der TÜV abnimmt.

  • was ne ubb ansich betrifft kann ich dir sagen: du darfst sie anbauen, aber nicht benutzen, und auch nicht so vorbereiten, dass du sie benutzen "könntest".


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  • Was wie ?( Ich kann sie anbauen aber nicht benutzen, ist ja völlig sinnlos etwas anzubauen das man nicht benutzt.


    Ich hab das was gelesen das mann die Ubb so anschließen muss das sie nur angeht, wenn die Türen geöffnet werden und beim schließen geht sie wieder aus.


    Ist das erlaubt oder nur dahin gesagt?

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  • Wenn das stimmt was ich gehört und oben geschrieben hab, dann ist das nur so dahingesagt. Austiegsbeleuchtungen dürfen nur von KFZ-Herstellern verbaut und nicht nachträglich angebracht werden. Und die Aussage von Dese bestägtigt dies ja auchnoch. Anbauen ja, aber so dass du sie nciht benutzen kannst.

  • also ich zu meinem teil habe einen bullen als kolegen praktisch er hat mir gesagt das alles legal ist sobald es einen an und aus schalter hat also nich direkt mit zündung oder so zu tun hat und sobald es von ausen nicht sichtbar ist zb beleuchtungen unter armaturen usw was denn innen raum anbetrifft soweit ich eben mitbekommen habe

  • MERKE: polizisten haben keine ahnung von sowas. sie führen lediglich gesetze aus. die feststellung über tatsachen (egal ob für oder wider dem gesetz) führt lediglich ein sachverständiger aus und beurteilt dies dann auch.


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