Wer als Fußgänger oder Fahrradfahrer 8 Punkte gesammelt hat, verliert auch den Führerschein!
Punkte in Flensburg während der Probezeit, für Fußgänger und Radfahrer
Befindet sich der Verkehrsteilnehmer noch in der Probezeit, gelten besondere Regeln und Strafen, unerteilt in A- und B-Verstöße.
Probezeitverlängerungen, die Pflicht zur Teilnahme an einem ASF-Kurs (Aufbauseminar für Fahranfänger) bis hin zum Führerscheinentzug
sind möglich.
Da das Punktesystem für alle Verkehrsteilnehmer gilt, ist es auch möglich, dass Vergehen von Fußgängern durch Punkte in Flensburg
geahndet werden.
Auch Radfahrer haben sich an die Regeln der StVO zu halten und werden bei Verstößen, wie etwa dem Überfahren einer roten Ampel, durch Punkte in
Flensburg bestraft und zu einem Aufbauseminar verpflichtet. Sowohl als Fußgänger als auch als Radfahrer ist es übrigens möglich, seinen Führerschein bei acht
Punkten in Flensburg zu verlieren oder gegebenenfalls nicht zu einer Führerscheinprüfung zugelassen zu werden!
So funktioniert das Punktesystem:
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