occasion fiat panda: wasser läuft rein

  • Hallo


    Ich habe eben wegen mängel der garage angerufen, wo ich vor drei monaten eine fiat panda erstanden hatte.
    Gerne würde ich von euch hören:
    wie findet ihr das verhalten der garage ?
    Ist die auskunft ok,die ich erhielt?
    Wie würdet ihr euch verhalten?


    Nach ca. 5 wochen nach kauf ist uns aufgefallen, dass in der stosstange hinten links ein riss ist, der von einem ch-kleber zugedeckt worden ist. Der verkäufer hat nicht darauf hingewiesen beim kauf.


    Nun hat sich weiter herausgestellt, dass es reinregnet ins auto bei stärkerem niederschlag.
    Auf dem beifahrersitz vorne hat sich nach einem regenfall plötzlich ein wasserfall über den schuh des beifahrers entleert (ca. 5 liter) und danach das wasser auch wieder ausgelaufen ist durch den boden des autos.


    Am telefon meinte nun der verkäufer:
    Er hätte meinem partner gegenüber den riss in der stossstange erwähnt gehabt beim kauf und für das wasserproblem seien sie nicht zuständig. Sie hätten von der garage sehr viel ersetzt an dem auto und eigentlich draufbezahlt, das auto sei viel zu günstig verkauft worden. Das problem mit dem wasser sei bei fiats bekannt (aber ich hab nichts gefunden im internet dazu bisher) und sei einfach selber zu beheben, da verstopfe etwas. Das sei kein mangel, das müsse man einfach pflegen. Mein argument, das sollte aber nicht nach so kurzer zeit nach kauf verstopfen und es habe eben bisher praktisch nicht geregnet gehabt, galt für ihn nicht.



    Danke zum voraus für antwort und hilfe!


    Freundliche grüsse


    jdee

  • Servus, Hole Dir rat vom Rechtsverdreher ne Auskunft kostet net viel,weiss nur gegen verdeckte Mängel kann man was machen, ist vielleicht ein Unfaller?? Nebenbei lass das Auto vom ADAC überprüfen (Gebrauchtwagencheck ) dann weisste mehr, und fiinden evtl. das Wasserproblem kostet glaube 80 Euro. das ist net viel wenn grosse Reparaturen vertuscht sind..noch ist Zeit

  • Vielen dank für deine antwort, Blue Motion.


    Ich werde sehen, was sich machen lässt.
    Hab jetzt noch den tipp erhalten, bei einer fiat vertretung anzurufen, ob sie das 'schadenbild' kennen. Falls es unter 100 Fr. ist, das machen lassen und bei der gelegenheit gleich noch fragen, wie sie die andern 'näggis' des autos einschätzen und ob es ein unfallwagen sein könnte.


    Falls sonst noch jemand was weiss, freue ich mich über nachricht!


    Danke nochmal und freundliche grüsse


    jdee

  • Zitat

    Nach ca. 5 wochen nach kauf ist uns aufgefallen, dass in der stosstange hinten links ein riss ist, der von einem ch-kleber zugedeckt worden ist. Der verkäufer hat nicht darauf hingewiesen beim kauf.


    Da wirst du wohl Pech haben. Weder du noch der Verkäufer werden beweisen können, dass dieser Schaden schon vor dem Kauf vorhanden war. Das ist auch gut möglich, dass der Verkäufer das auch nicht gesehen hat. Immerhin ist dir das auch erst nach 5 Wochen aufgefallen.


    Zitat

    Nun hat sich weiter herausgestellt, dass es reinregnet ins auto bei stärkerem niederschlag. Auf dem beifahrersitz vorne hat sich nach einem regenfall plötzlich ein wasserfall über den schuh des beifahrers entleert (ca. 5 liter) und danach das wasser auch wieder ausgelaufen ist durch den boden des autos.


    Wenn da wirklich soooo viel Wasser reinkommt, dann wird es einfach sein rauzufinden wo das Wasser reinkommt. Tippe auf ein Gummistopfen, eine Dichtung etc. wo nicht richtig montiert ist.



    Zitat

    Er hätte meinem partner gegenüber den riss in der stossstange erwähnt gehabt beim kauf und für das wasserproblem seien sie nicht zuständig


    Siehe oben, Schwierig zu beweisen. Was die Aussage mit dem Wassereindrang angeht -> Frechheit


    Zitat

    Sie hätten von der garage sehr viel ersetzt an dem auto und eigentlich draufbezahlt, das auto sei viel zu günstig verkauft worden


    Das ist sein Problem und nicht deines. Wenn dem so ist, dann ist er generell ein schlechter Verkäufer in dem er den Panda beim Eintausch zu hoch bewertet hat und zuwenig auf die Mängel eingegangen ist. Das er nun den Panda auch noch zu billig verkauft, schliesst erneut auf ein mangelgende Arbeitsleitstung des Verkäufers ein.
    Aber glaube mir, der hat mehr als genug an dem Auto verdient. Das sind alle nur Sprüche die nichts Wert sind.



    Hast du denn mit dem Händler keine Garantie ausgemacht? Ist das ein Zaunhändler oder eine Fachwerkstatt?


    Da du von CH Kleber schreibst und eine CH Mailadresse hast, nehme ich an dass du auch aus der CH kommst ;-)
    Fahr mit den Auto sonst beim TCS vorbei um das zu testen.



    Flash

  • Hallo Flash


    Vielen dank für deine einschätzung!


    Ja, bin aus der schweiz und hab drum auch erst etwas zeit gebraucht, um ADAC 'auf schwiitzerdütsch zu übersetzen'...


    Garantie:
    leider nein.


    Die garage, wo ich den wagen nächste woche hinbringe (nicht die, wo verkauft), hat mir auch gesagt, da hätte ich kaum chancen, etwas machen zu können.
    Aber jetzt geh ich mal hin, zeige den wagen und dann weiss ich mehr.


    Zumindest ist es mir mal wieder ein lehrplätz, dass stress nicht gut ist: ich hatte beim autokauf überhaupt keine zeit, mich um die vertraglichen notwendigkeiten zu kümmern - und bin jetzt wohl reingefallen.


    Viele grüsse



    jdee

  • Zitat

    Original von Flash


    Da wirst du wohl Pech haben. Weder du noch der Verkäufer werden beweisen können, dass dieser Schaden schon vor dem Kauf vorhanden war. Das ist auch gut möglich, dass der Verkäufer das auch nicht gesehen hat. Immerhin ist dir das auch erst nach 5 Wochen aufgefallen.


    Das ist so nicht richtig!
    *Auch wenn das Thema veraltet ist!
    Der Händler hat die Pflicht der Sachmängelhaftung!
    Und er selbst liegt in der Beweislast. "Er" muss also beweisen das so ein Schaden nicht schon vor dem Kauf, sondern nach dem Kauf aufgetreten ist!
    Hier unterscheidet sich Verschleiß von Mangel!


    Händler haften ein Jahr für Sachmängel:
    Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen.


    Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist nicht zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit, auch wenn einige Händler diese in ihren Kaufverträgen verwenden.


    Sachmängelhaftung:
    Sie haben als Käufer eines Gebrauchtwagenkaufs von einem Händler ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung durch Ihren Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie.
    Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen !

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