Beiträge von crishan

    Zitat

    Original von whitesnake
    Also bei der UBB, oder richtiger der Unterflurbeleuchtung gibts eine ganz klare Regelung und ohne dass ich das ganze jetzt wieder runterleier - sie ist im Bereich der STVZO Verboten! Egal ob aus oder an, oder nur angebaut und nicht angeschlossen usw...


    grüßle WS

    Das hatten wir aber schon lange geklärt! ;)

    @ Blueboy:


    Du hast Recht! Eine verbindliche Regelung gibt es bezüglich der Innenbeleuchtung von seitens der StVZO nicht! Noch nicht!
    Allerdings lassen die bestehenden Rechtsvorschriften nicht viel Spielraum!
    Farbige Innenbeleuchtung darf einfach nach außen hin nicht sichtbar sein!

    @ Bernhard & all die anderen die es interessiert:


    Zitat

    Auszug aus Rechtsverordnung
    Nach § 49a, § 69a StVZO; § 24 StVG
    Sie führten das Fahrzeug, obwohl unzulässige lichttechnische Einrichtungen angebracht waren. (Gilt für Fahrzeugführer!)


    Soll heißen dass außer den 'erlaubten' lichttechnischen Einrichtungen (bei Auslieferung des Fahrzeugs angebrachten lichttechnischen Einrichtungen, also Scheinwerfer, NS, Rücklichter, Innenraumleuchte) keine weiteren angebracht werden dürfen. Weder innen noch außen!


    Zitat

    Auszug aus Rechtsverordnung
    Nach § 31/II, § 49a, § 69a StVZO; § 24 StVG
    Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs an, bzw. ließen diese zu, obwohl unzulässige lichttechnische Einrichtungen angebracht bzw. geschaltet waren. (Gilt für Fahrzeughalter!)


    Könnte also soweit führen, dass man direkt vor Ort die Lichter abschalten, abklemmen oder ausbauen muss!

    Ich such dir nacha mal die genaue Gesetzesstelle aus der StVZO raus.
    Nur soviel: Fahren mit deinem Feuerball solltest du unterlassen. Stehen mit deinem Feuerball auf z.B. MC Doof Parkplatz o.ä. solltest du vielleicht auch unterlassen. An solchen Orten wird nämlich ganz gerne kontrolliert und wenn dann gscheid gefilzt!
    Die Fußraum-Neons würde ich drin lassen, denn die gehen ja nur an wenn du die Türen öffnest und die sollten jetzt nicht wahnsinnig auffallen. Den Rest würde ich entweder ausbauen oder einfach niemals bei Fahrt anschalten. Bei Treffen oder so auf Privatgrund (muss Privatgrund sein, also nicht jedermann zugänglich) kannst dus leuchten lassen wie du willst.

    Hi Bernhard!


    Generell ist farbiges Licht verboten.
    Jetzt ist natürlich die Frage in wie weit man von außen erkennen kann dass der Innenraum von deinem Punto nicht normal weiß sondern farbig abstrahlt.
    Wenn dein Punto mit geöffneten Türen oder auch so mit einem z.B. blauen total auffälligen Innenraum daherkommt und zufällig die Polizei in der Nähe ist und dich kontrolliert dann kann es heißen "...alles ausbauen!"
    Wenn das jetzt normal leuchtet und nicht weiter auffällt, dann würd ich sagen lass es drin.
    Du könntest ja wennst Bock und Zeit hast mal ein Foto von deinem Wagen bei Nacht machen.
    Dann kann man schon mehr sagen!