"Farbige" Beleuchtung im Innenraum verboten?

  • Hi,


    ich habe mir vor nem halben Jahr einen Lack zum färben der Birnen(Soffite) in der Deckenbeleuchtung gekauft!
    Musste nach meheren Tests feststellen das das totaler Mist ist!
    Nun habe ich die beiligende Anleitung gelesen und da steht: "... ist nicht im Bereich der STVZO zugelassen!


    Ich habe mittlerweile eine Fussraumbeleuchtung und zusätzliche Deckenbeleuchtung installiert!


    Unterliege ich einem Irrtum wenn ich behaupte das das alles legal ist solange es nur mit offener Tür schaltet genau so wie die Original Deckenbeleuchtung!
    Da ich mir das nicht vorstellen kann da ja die Original Deckenbeleuchtung ja legal ist, kann es nur an der anderen Farbe liegen!


    Was meint ihr und kann mir jemand 100%ig sagen wie es sich genau verhält?!


    Danke


    Gruss
    Bernhard

  • Hi Bernhard!


    Generell ist farbiges Licht verboten.
    Jetzt ist natürlich die Frage in wie weit man von außen erkennen kann dass der Innenraum von deinem Punto nicht normal weiß sondern farbig abstrahlt.
    Wenn dein Punto mit geöffneten Türen oder auch so mit einem z.B. blauen total auffälligen Innenraum daherkommt und zufällig die Polizei in der Nähe ist und dich kontrolliert dann kann es heißen "...alles ausbauen!"
    Wenn das jetzt normal leuchtet und nicht weiter auffällt, dann würd ich sagen lass es drin.
    Du könntest ja wennst Bock und Zeit hast mal ein Foto von deinem Wagen bei Nacht machen.
    Dann kann man schon mehr sagen!

  • Das Problem ist das man mit ner Digi-Cam das Licht nicht Fotografieren kann(oder nur schwach) nur die dadurch leuchtenten Oberflächen!
    Wenn es Stockfinster ist, Leuchtet mein Auto wie ein Feuerball!
    Aber wenn ne Strassen-Laterne daneben steht ist das ziemlich gering, dann muss man genau hinschauen!


    Ich hab leider nur ein Bild von der ersten Version meiner Beleuchtung!
    Mittlerweile hab ich noch 2 UV(an die Decke) und ne blaue Fussraumbeleuchtung(je eine Röhre pro Seite!
    Die(im Fussraum) sieht man nur leuchten wenn man reinschaut, also ins Auto!


  • Ach du schande!
    Heisst das das die verlangen das ich die an Ort und Stelle ausbauen soll oder?


    Das obrige Bild wurde ohne Strassenbeleuchtung gemacht!
    Das am Tag:


    Ich hab mit zusätzliche Schalter reingemacht,
    die aber nur funzen wenn Tür offen ist!
    Das heisst ich kann sie ausschalten, dann gehen sie bei offener Tür nicht mehr!

  • sieht ja obergoil aus!
    also ich hatt auch mal neonröhren drin, die hatt ich an der endstufe dran, blinkten dann bei jedem bass, so diskomäßig halt. wurde aufgehalten aber die haben nix gesagt, haben sie aber gesehn (sogar mit der taschenlampe extra begutachtet).


    hatt ich glück oder dürfen sie nur nicht leuchten?


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  • Hi ihr,


    also Lichttechnisch ist eigentlich alles Verboten - Innen und Außen am Fahrzeug - was nicht serienmäßig ist oder eine Freigabe vom TÜV(o.ä.) hat. Im Bereich der STVZO führen fast 99% aller Lichtanbauten zum totalen Versicherungsverlust bei einem Unfall.


    Sollte die Polizei in einer Kontrolle mal nichts sagen, dann wissen sie höchstwahrscheinlich nicht über die genaue Gesetzeslage bescheid oder aber sie sehen es etwas liberaler.


    Im Normalfall proben die ja schon wegen Nebelscheinwerfer nen Aufstand ;(


    gruß WS

  • Mhh..., also das es Innen total verboten ist glaub ich jetzt nicht!


    Ich seh schon, muss mal zum TÜV und fragen!
    Aber da ist es auch net 100% sicher das das stimmt was der sagt!


    Mal hypotetisch:
    Wenn ich stehe und mein Auto leuchtet rot Innen und einer fährt jemanden hinten drauf, könnte der Unfallverursacher behaupten ich(mein Auto) hab ihn abgelenkt? :D :D :D :D 8) :P


    In diesem Sinne,


    Gruss
    Bernhard

  • In der form wie du es hast ist es 100% verboten das garantier ich dir.
    Fussraumbeleuchtung lassen die durchgehen.


    Kannst es auf die Türkontakte legen und es als ausstiegsbeleuchtung versuchen eintragen zu lassen.
    Aber wenn man so was macht muss man sich vorher im klaren sein das das Auto nicht im STVO tauglich ist, KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ, KEINE BETRIBSERLAUBNISS !!!

  • Zitat

    ist das Einbauen alleine schon eine verletzung der STVZO oder der Einsatz?


    jepp, selbst ein Schaltknauf mit LED's ist nicht erlaubt, auch wenn man die ausschalten kann.


    Laut allerneusten Grüchten soll soger dieser Effecktlack "FlipFlop" verboten werden - wegen er Irritationen.


    gruß WS

  • Ich such dir nacha mal die genaue Gesetzesstelle aus der StVZO raus.
    Nur soviel: Fahren mit deinem Feuerball solltest du unterlassen. Stehen mit deinem Feuerball auf z.B. MC Doof Parkplatz o.ä. solltest du vielleicht auch unterlassen. An solchen Orten wird nämlich ganz gerne kontrolliert und wenn dann gscheid gefilzt!
    Die Fußraum-Neons würde ich drin lassen, denn die gehen ja nur an wenn du die Türen öffnest und die sollten jetzt nicht wahnsinnig auffallen. Den Rest würde ich entweder ausbauen oder einfach niemals bei Fahrt anschalten. Bei Treffen oder so auf Privatgrund (muss Privatgrund sein, also nicht jedermann zugänglich) kannst dus leuchten lassen wie du willst.

  • Ok, danke euch!


    Aber anscheinend hab ihr das mit den Schaltern falsch verstanden!
    Die Beleuchtungen die ich drin hab, leuchten absolut "nur" wenn das Man die Tür aufmacht und dann zu bis man den Schlüssel reinsteckt!
    Mit den Schaltern kann man sie nur Ausschalten Wenn Sie leuchten, nicht so anschalten obwohl die Tür zu ist!


    Die UV kann ich schon drin lassen oder?

  • zu den UV's:
    rein rechtlich gesehen nicht, aber die strahlen ja jetzt nit nach aussen...
    ehrlich gesagt würde ich die neons alle drin lassen! solange die grünen dich nit erwischen dass die während der fahrt an sind, was ja anscheinend nit geht, sagen die da meist auch nix... also nit dass ich wüsste!
    werd mir auch sowas einbauen, wenn xmas kohle gebracht hat... aber alles blau neon! sieht sau gut aus! :))


    cu Michi


    SUCHE:
    - Abdeckung für GT-Lenkrad (gern auch ohne airbag)
    - Türgriffe vorn
    - türtaschen mit lautsprecher aussparung

  • @ Bernhard & all die anderen die es interessiert:


    Zitat

    Auszug aus Rechtsverordnung
    Nach § 49a, § 69a StVZO; § 24 StVG
    Sie führten das Fahrzeug, obwohl unzulässige lichttechnische Einrichtungen angebracht waren. (Gilt für Fahrzeugführer!)


    Soll heißen dass außer den 'erlaubten' lichttechnischen Einrichtungen (bei Auslieferung des Fahrzeugs angebrachten lichttechnischen Einrichtungen, also Scheinwerfer, NS, Rücklichter, Innenraumleuchte) keine weiteren angebracht werden dürfen. Weder innen noch außen!


    Zitat

    Auszug aus Rechtsverordnung
    Nach § 31/II, § 49a, § 69a StVZO; § 24 StVG
    Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs an, bzw. ließen diese zu, obwohl unzulässige lichttechnische Einrichtungen angebracht bzw. geschaltet waren. (Gilt für Fahrzeughalter!)


    Könnte also soweit führen, dass man direkt vor Ort die Lichter abschalten, abklemmen oder ausbauen muss!

  • Das betrifft eigentlich nur die Aussenbeluchtung was du da zitiert hast, ich war neulich extra bei der DEKRA und hab nachgefragt wegen Fußraumbeleuchtung und geänderter Farbe der serienmßigen Innenbleuchtung. Also Fußraum is überhaupt kein PRoblem, da sie nicht nach aussen leuchten. Ähnliches gilt auch für die Deckenbeleuchtung allerdings meinte da auch der Prüfer zu mri dass das noch nich ganz klar ist, ob das Licht oder die Leuchtquelle nicht von aussen sichtbar sein darf... Also die Leuchtqulle is ja so wie du es jetzt verbaut hast von aussen sichtbar, ließe sich aber so verbauen dass sie nicht mehr sichtbar ist, du könntest ja z.B. eine Blende davor machen, sodass nur der Himmel angestrahlt würde.. sicher auch ein netter Effekt. Wenn aber gilt, dass das Licht nicht sichtbar ist... dann siehts übel aus. Sowohl bei eingefärbten Deckenleuchten (da hat bei mir noch keiner was gesagt), als auch bei Neons an der Decke, LED-Spots im Innenraum die nach oben strahlen, Boxenringen auf der HEckablage,.... etc. pp.
    Also wenn ich den MAnn richtig verstanden habe gibt es da noch keine einheitiiche Regelung, genau wie bei der UBB.

  • @ Blueboy:


    Du hast Recht! Eine verbindliche Regelung gibt es bezüglich der Innenbeleuchtung von seitens der StVZO nicht! Noch nicht!
    Allerdings lassen die bestehenden Rechtsvorschriften nicht viel Spielraum!
    Farbige Innenbeleuchtung darf einfach nach außen hin nicht sichtbar sein!

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