Bedenke auch, dass die pronzentuale Abweichung des Abrollumfangs nicht mehr als 2% betragen darf, da sonst eine Tachoangleichung nötig ist.
@ Jack
Du musst mit neuen Felgen egal ob 14, 15 oder 16" auf jeden Fall zum TÜV bzgl. einer Abnahme, ausser die Felgen sind original Fiat Zubehörfelgen für den Punto oder die Felgen besitzen eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) für dein Fzg. Achte beim Felgenkauf auf jeden Fall darauf, dass die Felgen mindestens ein Festigkeitsgutachten haben, besser noch eine Teilegutachten. Ein Festigkeitsgutachten ist die Vorraussetung für eine Eintragung.
Gruß
Martin