Spurverbreiterungen 40 MM ! :(

  • Hallo !


    habe da ein dickes Problem !! ich will meinen Fiat Tipo breiter machen sprich vorne und hinten :) habe vorne 40 MM Spurverbreiterungen von INXX verbaut diese sind im Internet Tuning Shop bei http://www.hm-tuning.de abgebildet und dort steht das diese für Fiat Tipo Typ 160 sind !!! es handelt sich hierbei leider um ein Festigkeitsgutachten das beim TüV leider nicht ausreichend ist ! :( der Prüfer sagte mir, das man hierfür noch ein Dauerfestigkeits Gutachten braucht ! stimmt das ??


    dieses Dauerfestigkeits Gutachten war ja leider nicht vorhanden :( nur dieses Festigkeits Gutachten :(



    habe nun H+M angerufen und dies erzählt und dieser Typ meinte ich hätte da recht und er würde nachsehen, das er ein solches Gutachten findet und dies mir dann per Post zu sendet ich bin mal gespannt denn 84,00 Euro sind eine Menge Holz für das man diese so nicht verwenden kann !!!!!! :(



    was meint Ihr dazu ?? also normalerweise müsste ich dies doch eingetragen bekommen.



    ach ja dieser H+M Typ meinte noch das dieser TüV Prüfer diese anscheind nicht eintragen wollte, da es dann eine Einzelabnahme wäre und dies ein wenig mit Aufwand verbunden wäre ! hmmm was ist nun dran an dieser ganzen Sache ???!!!




    MfG Tiposchrauber

  • Ich glaube, Du verwechselst da was. Dem Prüfer hat bestimmt das Teilegutachten gefehlt. Mit dem Festigkeitsgutachten wird die Festigkeit der Scheiben ja begutachtet. Wenn aber das Teilegutachten fehlt, kann der Prüfer nichts über die Spurweite des Tipo bewerten. Diese darf nämlich max 2% der Serienspurweite verbreitert werden. Anderenfalls sind Fahrwerksfestigkeit zu Prüfen und nachzuweisen. Diese wäre im Teilegutachten geschehen.
    Die Spurplatten selbst sind in Ordnung. Nur hat sich der HErsteller nicht mehr die Mühe gemacht, diese speziell fürn Tipo begutachten zu lassen.


    Es wäre (rein theoretisch) möglich, dass bei der Erstellung eines Teilegutachtens Auflagen genannt worden wären, um die Fahrwerksfestigkeit beim Tipo wieder zu erreichen (z.B. Domstrebe)


    Eine Eintragung nur mit Feststigkeitsgutachten kann aber auch möglich sein. Wird aber auch deutlich teurer als eine mit Teilegutachten, da es sich dann um eine Einzelabnahme handelt. Bedenke aber bitte, dass Einzelabnahmen nur vom TüV (alte Bundeländer) oder Dekra (neue Bundesländer) getätigt werden dürfen. Wenn Du also beim GTÜ, TÜH, oder wie die alle heißen warst, ist die Aussage mit dem Teilegutachten korrekt. Die dürfen dies nur dann!

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