Zahnriemen gerissen - Gewährleistung ?

  • Servus,


    mir ist gestern auf der Autobahn der Zahnriemen meines Puntos gerissen,
    ist ein Punto 188 1.9 JTD ELX, mit 98.000 km.
    Habe den Punto am 14.12.2006 gebraucht gekauft.
    Nun meine Frage gibt es da irgendwelche Gewährleistungen seitens des Gebrauchtwagenhändlers, da ich noch unter einem Jahr bin oder evtl von seitens FIAT, kenne leider nicht die "Fristen" von FIAT in Sachen Zahnriemen, manche sagen 8 Jahre oder 100.000 km manche sprechen von 6 Jahren oder 100.000 km !!


    Hab das Auto gestern Nacht noch in die Werkstatt gebracht, der Meister meinte wenn ich Pech habe sind die Ventile und und und und (bin LAIE in Sachen AUTO :-( ) ...... auch mit hin und ich kann mit Material+An/Einbau so ca 1000 € rechnen.


    Hab erleich gesagt keine Lust das alles selbst zu tragen, man muss doch da den Händler oder FIAT mit in die Pflicht bringen das diese zumindest einen Teil übernehmen.


    Würde mich über ein paar Meinungen oder Erfahrungen freuen .


    Danke


    Mario

  • Welches Baujahr? Sonst alle 6 Jahre oder 120TKm je nach dem Was zu erst eintritt...wird dann eine schwierige sache...versuch da mal was über Kulanz zu machen.


    Aber sollte noch über Garantie gehen... Hat man dich nicht informiert über ein bevorstehenden Wechsel? Wenn nein hast du einen kleinen vorteil ;-) wink mit Zaunpfahl ;-) ;-)

  • Wenn du innerhalb des Wechselintervalls bist ist das normalerweise durch die Versicherungspolice (die jeder Gebrauchtwagenhändler mind. 1 Jahr geben muss) abgedeckt.


    Hättest du den 1.2er Benziner wäre es noch ein Freiläufer, aber bei Diesel haste Pech, sind bestimmt mindestens 4 Ventile plattgehauen, die kosten so um 20 € das Stück, dazu kommt dann noch Zylinderkopf röntgen (wegen rissen) wenn da alles okay ist, halt Zylinderkopf planen, neue dichtung rein, ventile einstellen, wasserpumpe erneuern und riemen drauf. Dürftest so bei 1000 € landen jo.


    Die gebrauchtwagenpolicen decken meist bei so einer laufleistung 60 % Arbeits und 80 % Materialkosten ab. D.h. du müsstes so mit 250 bis 300 € SB rechnen bei 1000 € schaden.

  • Zitat

    Original von Stefan2
    Welches Baujahr? Sonst alle 6 Jahre oder 120TKm je nach dem Was zu erst eintritt...wird dann eine schwierige sache...versuch da mal was über Kulanz zu machen.


    Aber sollte noch über Garantie gehen... Hat man dich nicht informiert über ein bevorstehenden Wechsel? Wenn nein hast du einen kleinen vorteil ;-) wink mit Zaunpfahl ;-) ;-)


    Baujahr ist 09.1999 also als der Wagen 6 Jahre alt war, war der noch gar nicht in meinen Besitz, Informiert hat man mich darüber nicht. Nur laut Serviceheft das bei 100.000 km der nächste Kundendienst fällig wäre, dachte mir so im Januar.

  • Habe eben mit dem Händler telefoniert, der bietet mir an das Auto zu sich zu holen und die Kosten für die Reparatur zu teilen, 60% trage ich und 40% trägt er !!


    Ist das in Ordnung ?


    Habe noch beim ADAC Autorecht nachgefragt aber da ist die Antwortzeit 1 bis 2 Werktage:



    Gruß
    Mario

  • Zitat

    Original von Stefan2
    Ich versteh nicht...du hast das Auto nicht mal ein Jahr...da muss doch noch Gewährleistung drauf sein...wieviel Km hast du damit runtergefahren? Schlecht von der Werke wenn du nicht einmal Post bekommst wegen Zahnriemen.


    60/40 ? Holzauge sei Wachsam!!!


    am 14.12 würde es genau 1 Jahr werden bzw da hab ich ihn gekauft. Keine Ahnung in wie weit die Gebrauchtwagengarantie da greift...hatte so einen Fall auch noch nie und von Autos erstrecht keine Ahnung. Hab ca 16.000 km runtergefahren, zu 90% nur Autobahn.


    Denkste mit 60/40 gehts nicht aus ? muss der Händler mehr übernehmen ?




    Gruß
    Mario

  • Zitat

    Original von Stefan2


    Ich behaupte es geht zu 100% auf seine Kappe! er drückt sich nur son bissel der schlingel ;-)


    Da es hier um Gewährleistung geht (keine Garantie) dürften die 100% wohl etwas optimistisch sein.


    Gewährleistung wird hier :
    http://www.kfz-handwerk.de/garantie.php
    so beschrieben.


    Die Gewährleistung:


    Verpflichtet den Verkäufer, für Mängel einzustehen, die eine gekaufte Sache schon von Anfang an (zunächst unbemerkt) hatte. Eine Gewährleistung steht jedem Konsumenten gesetzlich zu und darf vom Händler nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Auch ihre Dauer ist gesetzlich eindeutig geregelt und festgelegt. Sie verpflichtet den Verkäufer, die mangelhafte Sache rasch und kostenlos zu reparieren oder auszutauschen. Ist dies nicht möglich, kann der Käufer eine Preisreduzierung oder, bei wesentlichen und unbehebbaren Mängeln, die Auflösung des Vertrages durchsetzen, das heißt, beide Vertragspartner geben zurück, was sie erhalten haben.




    Bekanntlich wird es meistens nicht einfach sein den Beweis zu erbringen,das der Mangel von Anfang an bestand.

  • Wieso? Wenn das Fahrzeug vorher regelmäßig in der wartung war ...dort wird und muss ja lt Plan der Zahnriemen überprüft werden.


    und wenn die ihm das Fzg als "Checkheftgepflegt" verkauft haben...tja dann müssen die wohl ran! Und da haben wir ja den Beweis... 8-)

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