"Farbige" Beleuchtung im Innenraum verboten?

  • Zitat

    Original von whitesnake
    Also bei der UBB, oder richtiger der Unterflurbeleuchtung gibts eine ganz klare Regelung und ohne dass ich das ganze jetzt wieder runterleier - sie ist im Bereich der STVZO Verboten! Egal ob aus oder an, oder nur angebaut und nicht angeschlossen usw...


    grüßle WS

    Das hatten wir aber schon lange geklärt! ;)

  • hab mich gad ma beim TÜV kundig gemacht...
    also hier bei uns kriegt man ne UBb eingetragen, aber nur wenn die ausgeht wenn die türen zu sind...
    genauso die neonröhren an der decke im autoinnenraum... die sind zulässig, wenn sie aus sind!
    ne blau fussraumbeleuchtung is allerdings IMMER unzulässig... leider!


    also dann...
    cu Michi


    SUCHE:
    - Abdeckung für GT-Lenkrad (gern auch ohne airbag)
    - Türgriffe vorn
    - türtaschen mit lautsprecher aussparung

  • Ich sage ja uneinheitlich! Mir wurde vom Dekramann gesagt, dass Fußraum auf jeden fall zulässig ist und UBB zulässig wenn sie über den Türkontakt und die Zündung geschaltet ist.

  • jo das sagt hier der tüv auch wegen der UBB. die muss ausgehn wenn die türe zu geht. wird aber nix eingetragen oder so, ist einfach so legal. wie beim phaeton, der hat ja ne UBB schon ab werk, halt mit leds aber is ja egal.


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  • Allerdings gibts da einen gehörigen Unterschied:


    TÜV ist nicht = Gesetz!


    Wenn euch also ein DEKRA, GTÜ oder TÜV-Mann eure Unterflubeleuchtug einträgt - aus welchem Grunde auch immer, dann schützt euch das nicht davor, bei der nächsten Polizeikontrolle den ganzen Schotter wieder abzubauen.


    Es gibt diesbezüglich ein Gesetz, dieses gilt seit 2003...und ich werde mir die Mühe machen es nochmal hier zu posten;)


    HIER:


    also viel zu "unseren" Gunsten interpretieren gibts da eigentlich nicht! Wenn ich mir das so durchlese, dann kommt am Ende raus "ALLES VERBOTEN", also ein Schlupfloch - Fehlanzeige - !


    >> Auto-Bild-Bericht: "Der TÜV löscht das Licht"


    Bei Autolampen gilt: vorn weiß, hinten rot, an den Seiten gelb. Ausnahme: die Blinker (dürfen transparent/weiß mit gelben Birnen sein). Blaue Lichter sind NUR an Polizeifahrzeugen/Einsatzfahrzeugen erlaubt.


    Die Starßenverkehrs-Zulasungs-Ordnung (StVZO) erlaubt am Auto NUR weißes Licht, um die Straße zu beleuchten (§ 50 StVZO). Auch die Begrenzungsleuchten (Standlicht) müssen weiß sein (§ 51 ABs. 1 Satz 4 StVZO). Gefärbte Standlichter (mit Kappen oder lackiert) sind verboten. Begrenzungsleuchten müssen mindestens 35 Zentimeter über der Fahrbahn liegen. Damit ist auch die so genannte Unterflurbeleuchtug nitch erlaubt!


    Auf Privatgelände dürfen diese Leuchten jedoch betrieben werden. ABER! : Durch die Montage verlieren diese Fahrzeuge die Allgemeine Betriebserlaubnis und die Zulassung . In der Regel erlischt auch der Vers.schutz!


    Also: Alles verboten außer weiße Blinker und durch den TÜV zugelassene Leuchteneinheiten(Bsp: Zubehörleuchten von Hella)!


    Bußgelder: 15 bis 35€ bis zur Stilllegung an Ort und Stelle.


    grüßle WS

  • also nen jeep holen :D


    ich blick garnimmer durch... abgesehn davon dass ich den bild-zeitungen sowieso nix glaube.
    es gibt doch echt wegen jedem dreck ein schlupfloch, egal für welche seite.


    frage mich wieso es dann FARBIGE seitenblinker gibt... die sind auch zugelassen, ebenso wie getönte, weiße, rote,... rücklichter! gibts keine ABEs, da ist nur ne e-nummer ins glas gepresst!
    und so ne e-nummer braucht ne ubb laut tüv auch, dann gibts (laut tüv) keine probleme...
    oh man, null plan mehr!!!


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  • fessel mich! leg mir hanschellen an! *lechz* :D :D


    am besten ich bekomm das selbst raus: die teile anbauen (werden sie ja sowieso) und dann mal sehn was passiert!
    hab ja noch keine punkte, von dem her kann man das schon mal drauf ankommen lassen! :)


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  • Also in Bayern fliegen diese ganzen Beleuchtungen sofort raus.
    Die Bußgeldvorschrift die ich w.o. schon gepostet habe, findet volle Anwendung!
    Einbauen kann man alles, nur erwischen lassen sollte man sich eben nicht!

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