Karlsruhe - Das Landgericht Karlsruhe hat den Angeklagten Rolf F. im Raserprozess zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es in zweiter Instanz ebenfalls als erwiesen an, dass der Ingenieur den Unfall mit zwei Toten verursacht hat.
Nach Überzeugung des Gerichts war Rolf F. der Drängler, der für den Tod einer 21-jährigen Autofahrerin und ihrer zweijährigen Tochter verantwortlich war. Das Amtsgericht Karlsruhe hatte den 35-Jährigen im Februar zu 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, die erstinstanzliche Freiheitsstrafe zu bestätigen. Der Verteidiger des Ingenieurs hatte indes Freispruch beantragt. Sein Mandant könne nicht der Fahrer gewesen sein. Beide Seiten hatten umfangreiche Weg-Zeit-Berechnungen vor Gericht vorgestellt, um den zeitlichen Ablauf am Unglückstag nachzuzeichnen.
Der Angeklagte kann gegen das Urteil des Landgerichts Revision beim Oberlandesgericht Karlsruhe einlegen. Der Mann hatte stets seine Unschuld beteuert.
@uelle: SpiegelONline