In der StVO steht nix davon, daß nach der nächsten Auffahrt ein Limit aufgehoben ist, falls keine neue Anweisung gegeben wird. Vor Gericht wird u. U. sogar unterschieden, ob man neu auf die Bahn kam, das Limit mangels Schild aber nicht kennen konnte, oder ob man bereits auf der Bahn war und von dem Limit 20 km zuvor Kenntnis erlangt hatte.
Bist du da sicher? Für die, die auffahren und eben keine Schilder haben ist es klar: Kein Schild, kein Limit. Das gleiche eben auf der Landstraße bei Tempo 100.
Aber es geht doch nicht, dass dann jeder seine individuelle Höchstgeschwindigkeit fahren darf oder?
Habe es in der Fahrschule so gelernt: Ortsausgangsschild ohne weiteres Temposchild = 100.
(z.B.) 70er-Schild: gilt nur bis zur nächsten Einmündung mit Vorfahrtsstraßenschild. Kommt dann KEIN weiteres Temposchild mehr darf man Höchstgeschwindigkeit fahren (in dem Fall dann 100).
Auf der Autobahn eben das Gleiche. Aufhebung eines Limit's eben durch Schilder oder durch NICHT VORHANDENE Schilder nach Auffahrten.
Es ist doch sinnlos wenn der eine 120 fahren darf und der andere an der gleichen Stelle 400