Sagt mal, muss am Heck eines Wagens laut STVO eine Abschleppvorrichtung vorhanden sein? Also muss der Abschlepphaken gebrauchfähig sein? Ihh bin der Meinung, dass nur vorne ein Abschlepphaken sein muss damit ich abgeschleppt werden kann...aber ich kann doch selbst entscheiden ob ich jemanden abschleppen will oder wie ist das?
Abschleppvorrichtung
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Das siehst du meines Wissens nach richtig. Die meisten Stangen aus dem Zubehör haben doch gar keine Vorrichtung mehr.
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Also ich hab bei beiden Autos die Abschlepphaken net mehr dran, bis jetzt hat der Tüv noch nix gesagt, aber ich kann am Montag bei mir in der Firma ma nachfragen, dann kann ich genaueres sagen.
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Zitat
§ 43/II StVZO:
Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.
Antwort ist JA! Pkw müssen vorne und hinten eine Abschleppeinrichtung haben! -
Das interessiert mich auch! Ich werde lieber mal nächste Woche beim TÜV nachfragen, ich muß da eh hin und Eintragungen machen.
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Zitat
Original von crishan
Antwort ist JA! Pkw müssen vorne und hinten eine Abschleppeinrichtung haben!Oh no!!!!!!!!!!!!! jetzt hab ich mich schon sooo gerfreut und geplant wie ich mein Heck gestalte und enn so was! Aber vielleicht kann mans ja in der Betriebserlaubnis festhalten, dass eine Anhängelast nicht zulässig ist irgendwie muss ich das hinkriegen!
ka9: sag mir bitte unbedingt Bescheid wenn du näheres weißt!
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Das Gesetz steht nunmal!
Aber ich würde trotzdem mal beim TÜV nachfragen, vielleicht gibt's ja dafür auch wieder ne Ausnahme!? -
Ich war letzte Woch mit meinem Alfa beim Tüv un da hab ich dann auch ma wegen der Abschleppvorrichtung gefragt.
Der Typ hat mir erklärt, wenn ich niemanden abschleppen möchte, brauch ich hinten keinen Haken dran haben, also darf ich den hinteren abmontieren. Nur vorne muß der dran bleiben.
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Na also das ist doch mal was! Aber wozu denn noch der blöde Absatz in der StVZO?!?! Da steht manchmal aber auch echt Müll drin! Aber bevor ich meine Vorrichtung zuspachtel und die Stossi lackiere hol ich mir das glaub ich schriftlich! :]
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