Beiträge von Punto 188 Sporting

    So, und jetzt mal auf deutsch!!


    Die B-Säule ist lackiert aber die Folie klebt wie die Sau.
    Du kannst zwar versuchen den Aufkleber runter zu machen aber es kann passieren, dass du den Lack mit runter reist.
    Wenn du es versuchen willst, ist hier die Anleitung dazu:
    Du machst deine Scheibe runter und ziehst das Gummi ( die Gummidichtung ) von der Türe runter. Sei vorsichtig das dabei nichts kaputt geht. Anschließend holst du dir einen Heißluftfön und erwärmst alles. Pass dabei aber auf, dass du denn Lack darunter nicht verbrennst. Daraufhin suchst du dir ne ecke, wo du anfängst den Aufkleber runter zu machen. Dabei musst und die Folie immer wieder warm machen und Stück für Stück runter ziehen. Wenn du es geschafft hast, befinden sich Kleberreste. Diese kannst du mit einem Baumwolltuch und Silikonentfernter (eventuell mit Verdünnung) weg machen.
    Sind alle Kleberreste weg, musst du alles polieren am besten gehst du zum Lackierer, die haben spezielle Politur.
    Danach sieht alles astrein aus und ich hoffe ich konnte dir damit helfen.

    genau so is das, Desecrator




    Es kostet echt schweine viel Geld.


    Ich hab nähmlich das gleiche Kennzeichenr wie auf meinem alten Auto. Alles zusammen glaube ich 70€ .


    1.Altes abmelden
    2.Abgemeldetes Kennzeichen reservieren lassen
    3.Neu anmelden
    4.Neue Schilder


    = schweine teuer!!! :D

    So, ich hab da mal was rausgesucht:



    Definition, Bedeutung, Erklärung im Lexikon



    Als Richtgeschwindigkeit bezeichnet man auf Straßen ohne Tempolimit eine Geschwindigkeit, deren Überschreitung auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht empfohlen wird.



    Zeichen 380


    Zeichen 381


    Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ist keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit; jedoch kann bei einem Unfall ein Mitverschulden in Form einer erhöhten Betriebsgefahr angerechnet werden.

    In Deutschland gilt auf Autobahnen und ähnlichen Straßen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (§ 1 der Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen -- Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung); durch die Verkehrszeichen 380 und 381 (§ 42 StVO) kann für eine Strecke eine abweichende Richtgeschwindigkeit festgelegt werden.


    Die Verordnung zur Richtgeschwindigkeit ist seit dem 18. Mai 1973 in Kraft.

    Dat hab /en ich / wir auch nicht bestritten. Es war die rede von der

    Richtgeschwindigkeit


    Nun steht ja in der StVO nichts von einer Tempo-Begrenzung auf Autobahnen. Es gibt dazu aber eine Richtgeschwindigkeits-Verordnung, in der für Pkw, Lkw bis 3,5 t und Motorräder ein Höchsttempo von 130 km/h empfohlen wird. Diese Empfehlung ist jedoch weit mehr als nur ein guter Rat...


    Dazu verfolge man die Rechtsprechung in den neunziger Jahren. Nach mehreren teils widersprüchlichen Urteilen verschiedener Oberlandesgerichte entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in letzter Instanz einen typischen Fall:


    Ein mit ca. 180 km/h auf der Autobahn fahrendes Fahrzeug wurde von einem anderen, unachtsam ausscherenden Pkw-Fahrer zu einem Ausweichmanöver gezwungen, wobei es großen Sachschaden und Verletzte gab. Da der langsamerere Fahrer aber unerkannt weitergefahren war, ohne sich um die Folgen zu kümmern, verurteilte das Gericht den Fahrer des schnellen Wagens zu Schadenersatz. Die Begründung: Wäre er anstatt mit 180 nur mit 130 km/h gefahren, hätte er nicht die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, und wahrscheinlich wäre die Situation aber auch gar nicht erst kritisch geworden.


    Allgemein formuliert heißt das: Wer wesentlich schneller als mit Richtgeschwindigkeit 130 unterwegs ist, kann auch bei einem fremdverschuldeten Unfall als Mitschuldiger herangezogen werden.


    Ohne politisch zu werden, sei hier ein verdeutlichendes Beispiel angeführt: Jeder weiß, dass es für Fußgänger auf Gehwegen keine Geschwindigkeits-Beschränkung gibt. Trotzdem trägt derjenige einen großen Teil der Schuld, der in einer gut gefüllten Fußgängerzone 100-m-Lauf übt und dabei mit einem anderen Fußgänger zusammenstößt.


    Auch wenn nirgendwo steht, dass 100-m-Läufe in Fußgängerzonen verboten sind. Es wird aber empfohlen, darauf zu verzichten.



    So, nun etwas klarer geworden??? 8)

    Achtung
    Vw Bus wurde gestohlen!!!!!!!!!!!!!!!
    AN ALLE: Bitte durchlesen und weiterverbreiten! Danke
    GESTERN 16.04.04 WURDE IN RATINGEN HÖSEL S-BAHNHOF EIN HELLBLAU-METALLIC VW BUS GEKLAUT:
    FARBE : HELLBLAU-METALLIC
    BJ : 1988
    KMSTAND: 205000
    MOTOR : 1.6 CCM/ 59KW TURBODIESEL
    AUßENAUSTATTUNG: 2 Schiebefenster, 1 Schiebedach, Frontscheibe mit blauem Sonnenblendstreifen, Projekt ZWO Doppelscheinwerfer, Projekt ZWO Nebelscheinwerfer, Antrazitfarbene Schürtze, Anhängerkupplung
    INNENAUSSTATTUNG: Standheizung Multivan Sitze in grau vorn, drehbar mit Armlehnen, zweier Sitzbank in der Mitte mit Armlehnen, 3er Sitzbahn hinten mit Armlehnen, Multivan Armaturenbrett mit normalem Baumarkt Winkel als Handyhalter, Uhr auf dem Armaturenbrett Graue Gardinen. Kleines BusSportlenkrad,
    BESONDERHEITEN: Die Servopumpe ist kaputt und das Schiebedach hat von innen keine Abdeckung und wenn man von oben draufschaut sieht man das Undichtigkeiten schon mal geschlossen worden sind. Links unten neben unter dem Tacho fast an der Tür ist ein weißer Taster, wenn man den drückt geht eine Sirene los. Wer den irgendwo so sieht bitte melden unter DEGMetroStars@hotmail.com Bitte an alle die das lesen, stellt diese Beschreibung in alle Foren rein, wo ihr angemeldet sein.
    ES IST SEHR SEHR WICHTIG, DAS WIR DEN BUS WIEDERBEKOMMEN
    Dies ist keine AUKTION!!!!!!!!!!