möchte auch mal schnell meinen senf dazugeben.
hatte bei meinem b corsa die gelben seitenmarkierungsleuchten vom volvo s40 (oder so), hatte beleuchtete blinker (veränderte blinkerfassung für zweifadenglühlampen) und leuchtende blinker hinter dem kühlergrill. sah klasse aus. hab das über nen schalter zugeschaltet. weil bei uns die amis stationiert sind viel das nicht auf den ersten blick auf. hier fahren viele ami-autos und auch us-versionen deutscher autos rum.
erlaubt sind nur gelbe seitenmarkierungsleuchten mit e-prüfzeichen. z.b von in.pro oder von hella. die von volvo hatten auch e-prüfzeichen aber mein tüv war skeptisch. der christbaum vorne war natürlich nicht erlaubt. böse wirds wenn man die leuchten verändert. dann kann die betriebserlaubnis für das ganze auto erlöschen. vor allem bei einem unfall (am besten noch durch missverständnisse über die beleuchtung) können schlimme folgen haben. schlimmstenfalls zahlt die versicherung keinen cent. die stvo schreibt meines wissens vor, in welchen farben die scheinwerfer LEUCHTEN bzw. welches licht sie abstrahlen müssen, nicht, welche farbe sie haben sollen. eine veränderung der leuchten, also das färben is aber nicht zulässig, was ich weis, weil man ja die leuchten verändert, die so nicht getesten und freigegeben wurden.
fakt ist die polizei und auch der tüv sind manchmal sehr hilflos. das kann gut sein (weil sie sachen übersehen) aber auch schlecht, wenn sogar erlaubte sachen wie zusätzliches tagesfahrlicht bemängelt werden (alles schon mal da gewesen).
mir is auf jedenfall nie was passiert. nochmal würde ich es nicht machen.
interessant in diesem zusammenhang ist zu folgendes zu wissen:
hersteller die ihre fahrzeuge im ausland vertreiben, passen gewöhnlich die autos der gesetzgebung an. z.b hat der ford focus in den usa rote rückleuchten, die auch so blinken. für autos die aus den usa importiert werden, sowohl einzelfahrzeuge oder kleinere bestände (importeure) kann eine ausnahmegenehmigung beantragt werden. das ist oft nötig, wenn z.b. teile wie gurte, scheiben oder eben leuchten normalerweise nicht zulässig wären, aber der aufwand des umrüstens unzumutbar groß wäre. insbesondere, bei nummernschildmulden und kontrollleuchten. als früher und auch jetzt wieder der kauf von us-modellen wegen dem guten wechselkurs sinn macht, haben viele händler kleinere mengen dort bestellt und dann eben ausnahmegenehmigungen dafür beantragt. logisch, da es unsinnig wäre bei einem auto alle scheiben zu tauschen. wenn jetzt jemand meint er müsse für seinen deutschen focus us-leuchten bestellen und einbauen braucht nicht denken, dass er das genehmigt oder gar eingetragen bekommt. paradebeispiel für so ne serienausnahme ist die fehlende elektrikkontrolllampe in der ultima edicion des vw käfers. da hat man auch nach langem meckern ausnahme gewährt.
ist euch eigentlich schon mal aufgefallen, bei geländewagen, die haben meistens die normalen leuchten abgeklemmt und so kleine funzeln in der stoßstange (z.b suzuki) . das liegt daran, dass die leuchten in einem bestimmten blickwinkel vom reserverad an der hecktür verdeckt sind. deswegen musste man die leuchten gleich ganz woanders hinbauen. warum man hier nicht ausnahme beantragt hat weis ich nicht.
hatte mich übrigens letztens an ne gute idee aus ner tuning zeitschrift erinnert. scheinwerfer dürfen durch abdeckungen verdeckt sein, müssen aber jederzeit einsatzbereit sein. hat jemand schon mal überlegt, abdeckungen für die scheinwerfer für den stilo aus glasfaserkunststoff zu bauen, die mit einem umgearbeiteten scheiben-/heckwischermotor durch lichtschalter versenkt werden?