Allerdings gibts da einen gehörigen Unterschied:
TÜV ist nicht = Gesetz!
Wenn euch also ein DEKRA, GTÜ oder TÜV-Mann eure Unterflubeleuchtug einträgt - aus welchem Grunde auch immer, dann schützt euch das nicht davor, bei der nächsten Polizeikontrolle den ganzen Schotter wieder abzubauen.
Es gibt diesbezüglich ein Gesetz, dieses gilt seit 2003...und ich werde mir die Mühe machen es nochmal hier zu posten;)
HIER:
also viel zu "unseren" Gunsten interpretieren gibts da eigentlich nicht! Wenn ich mir das so durchlese, dann kommt am Ende raus "ALLES VERBOTEN", also ein Schlupfloch - Fehlanzeige - !
>> Auto-Bild-Bericht: "Der TÜV löscht das Licht"
Bei Autolampen gilt: vorn weiß, hinten rot, an den Seiten gelb. Ausnahme: die Blinker (dürfen transparent/weiß mit gelben Birnen sein). Blaue Lichter sind NUR an Polizeifahrzeugen/Einsatzfahrzeugen erlaubt.
Die Starßenverkehrs-Zulasungs-Ordnung (StVZO) erlaubt am Auto NUR weißes Licht, um die Straße zu beleuchten (§ 50 StVZO). Auch die Begrenzungsleuchten (Standlicht) müssen weiß sein (§ 51 ABs. 1 Satz 4 StVZO). Gefärbte Standlichter (mit Kappen oder lackiert) sind verboten. Begrenzungsleuchten müssen mindestens 35 Zentimeter über der Fahrbahn liegen. Damit ist auch die so genannte Unterflurbeleuchtug nitch erlaubt!
Auf Privatgelände dürfen diese Leuchten jedoch betrieben werden. ABER! : Durch die Montage verlieren diese Fahrzeuge die Allgemeine Betriebserlaubnis und die Zulassung . In der Regel erlischt auch der Vers.schutz!
Also: Alles verboten außer weiße Blinker und durch den TÜV zugelassene Leuchteneinheiten(Bsp: Zubehörleuchten von Hella)!
Bußgelder: 15 bis 35€ bis zur Stilllegung an Ort und Stelle.
grüßle WS